Eine Tochter wendet sich traurig von ihren Eltern ab
Kinder mit Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten brauchen individuelle Lösungen ©Studio Dva Kera – stock.adobe.com
Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten können verschiedene Formen und Ausprägungen zeigen und erfordern individuelle Maßnahmen.

Als „Auffälligkeiten“ werden in diesem Zusammenhang alle Schwierigkeiten im Erleben und Verhalten von leichteren bis hin zu deutlich ausgeprägten Störungen zusammengefasst.

Diese Schwierigkeiten können sich bei Kindern und Jugendlichen z. B. äußern als:

  • trotziges, respektloses Verhalten
  • häufige und / oder andauernde Störungen des Unterrichts
  • Aggressionen gegen Sachen, Tiere, gegen sich selbst oder andere Personen
  • Lügen, Stehlen, nicht zur Schule gehen
  • andauernde Freudlosigkeit
  • wiederholte, nicht steuerbare Bewegungen oder Laute, die nicht zur Situation passen
  • nicht altersgerechte Ängste, die den Alltag oder die Beziehung zu anderen stark belasten
  • wiederkehrende oder dauerhafte, ungewollte Gedanken oder Handlungen, unter denen das Kind oder der Jugendliche leidet
  • selbstverletzendes Verhalten
  • emotionaler und sozialer Rückzug
  • Gedanken an den eigenen Tod oder Planungen, diesen herbeizuführen

Eine kinder- und jugendpsychiatrische Beratung und Abklärung kann bei den oben aufgeführten Symptomen sinnvoll bis notwendig sein.

Bestimmte Verhaltensweisen können dabei auch disziplinarische Maßnahmen der Schule nach sich ziehen. Darüber hinaus kann bei erheblicher Problematik im schulischen Bereich die Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung angezeigt sein. Um einen entsprechenden sonderpädagogischen Förderbedarf bei einem Kind oder Jugendlichen festzustellen und beratend und unterstützend zu wirken, kann der "Mobile Sonderpädagogische Dienst emotional-soziale Entwicklung" durch die Schule angefordert werden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler bedürfen in der Regel Unterstützung durch Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII § 35a und / oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Die staatliche Schulberatung d. h. Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vor Ort und an den Staatlichen Schulberatungsstellen in der Region, bietet Lehrkräften, Schulleitungen, Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern Information, Beratung und fachkundige Unterstützung bei allen Formen von Verhaltensproblemen, mit und auch ohne fachärztliche Diagnose. Kontaktmöglichkeiten und Sprechzeiten finden Sie auf der entsprechenden Schulhomepage.

An den Schulen, insbesondere an den Realschulen und Gymnasien, sind die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen speziell fortgebildete Ansprechpersonen.

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Stand: 03. Dezember 2024

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