Strichmännchen in Action
Begabungen erkennen und nutzen ©Sascha – stock.adobe.com

Hoch oder besonders begabte Kinder und Jugendliche sind zunächst einmal wie alle anderen auch. Zugleich haben sie ein besonders großes leistungsbezogenes Entwicklungspotenzial. Die Entfaltung dieses Potenzials hängt entscheidend von der Unterstützung durch die Umwelt ab, indem es erkannt, gefördert und gefordert wird.

Besondere Begabungen erkennen

Hochbegabung hat viele Gesichter – kennst du ein hochbegabtes Kind, kennst du eines!

Jedes Kind ist einzigartig. Einige Kinder haben besondere Talente, andere außergewöhnliche, weit über dem Altersdurchschnitt liegende kognitive Fähigkeiten. Zwar ist Hochbegabung angeboren und zeigt sich häufig schon im frühen Kindesalter, sie kann jedoch in jedem Lebensalter festgestellt werden. Hochbegabte Menschen besitzen in einem oder mehreren Bereichen überdurchschnittliche Fähigkeiten oder Talente – sei es in mathematisch-technischer, künstlerischer, musikalischer oder sportlicher Hinsicht.

In der Regel wird Hochbegabung häufig im Zusammenhang mit einer überdurchschnittlichen Intelligenz verstanden, wobei es aufgrund einer Vielzahl höchst unterschiedlicher Beschreibungsformen in der Fachliteratur keine einheitliche Definition des Begriffs „(Hoch-)Begabung“ gibt. Als ein grundlegendes Kriterium für (Hoch-)Begabung wird jedoch eine weit überdurchschnittliche Intelligenz angesehen: In der psychologischen Diagnostik gelten dabei diejenigen Personen als hochbegabt, die einen IQ von mindestens 130 erzielen – das sind ca. 2 % der Bevölkerung. Ergänzend müssen noch weitere Faktoren berücksichtigt werden.

Einige typische Kennzeichen sind:

  • übernimmt Verantwortung
  • ausgeprägtes Moral- und Gerechtigkeitsbewusstsein
  • sehr selbstkritisch mit hohem Perfektionismus (hohe Leistungsziele)
  • denkt kritisch und unabhängig auch gegenüber von Autoritäten
  • strebt nach Selbstbestimmung und Individualismus
  • oft starke Empathie und hochsensibel
  • schnelles Erkennen von Ursache-Wirkung-Beziehungen
  • ausdrucksvolle Sprache – ungewöhnlich großer Wortschatz
  • liest gerne auch "Erwachsenenthemen"
  • geht in Fragestellung völlig auf / beißt sich fest (wenn motiviert)
  • gute Beobachtungsgabe
  • sehr hohes Detailwissen – schnelle Auffassung

Noch mehr Informationen zum Thema finden interessierte Eltern und Lehrkräfte in der Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Begabte Kinder finden und fördern“ sowie im Leitfaden des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB) „Besondere Begabungen an weiterführenden Schulen finden und fördern“ .

Die Eltern besonders begabter Kinder können sich in erster Linie an der Schule vor Ort an Lehrkräfte oder Beratungsfachkräfte, also Schulpsychologinnen und Schulpsychologen oder Beratungslehrkräfte, wenden.

Darüber hinaus verfügt jeder Regierungsbezirk über eine Staatliche Schulberatungsstelle , an der besonders erfahrene Beratungsfachkräfte auch für Fragen rund um Begabung und Diagnostik gerne Auskunft geben.

Die Staatliche Schulberatung beantwortet Fragen von Eltern, Kindern und interessierten Lehrkräften

  • zur Identifikation und Diagnose des Begabungspotenzials
  • zu den Möglichkeiten der Förderung an der Schule
  • zur Schullaufbahn (wie z. B. Überspringen / Wechsel der Schule)
  • hinsichtlich außerschulischer Förderungsmöglichkeiten

Das Angebot der Begabungspsychologischen Beratungsstellen reicht von der eingehenden Beratung von Eltern und Lehrkräften bis hin zur Identifikation und Diagnose des Begabungspotenzials.

Begabungspsychologische Beratungsstellen gibt es in

München

Würzburg

Erlangen-Nürnberg

Fördermöglichkeiten in der Schule

Überspringen:

Besonders leistungsstarke Kinder und Jugendliche können auf Antrag der Eltern eine Jahrgangsstufe überspringen. Die Entscheidung trifft je nach Schulart die Schulleitung bzw. die Lehrerkonferenz. Bei der Entscheidung wird neben den messbaren Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers auch die soziale Entwicklung berücksichtigt.

Schulische Zusatzangebote in Form von Wahlunterricht oder freiwilligen Arbeitsgruppen:

Beispielsweise bieten Experimentiergruppen, Literaturangebote, Projektgruppen, musikalische Ensembles, Film- und Theatergruppen, Fremdsprachen, Informatik und Astronomie die Möglichkeit, sich über das altersgemäße Lernpensum hinaus in weitere Wissensgebiete zu vertiefen.

In allen Schularten gibt es darüber hinaus spezifische Maßnahmen zur Förderung von besonderen Begabungen.

Die Grundschule setzt auf individualisierende und differenzierende Maßnahmen im Unterricht. Die Einrichtung von eigenen Klassen oder Schulen für besonders begabte Kinder im Bereich der Grundschule ist in Bayern nicht vorgesehen.

Für Kinder mit besonderen Begabungen sind Grundschulen mit dem Schulprofil „Flexible Grundschule“ besonders geeignet.

In diesen Profilschulen werden die Kinder in jahrgangsgemischten Klassen unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler und können entsprechend ihrer individuellen Lern- und Leistungsentwicklung die Eingangsstufe (Jahrgangsstufe 1 und 2) auch in einem Jahr durchlaufen.

Außerdem ist aufgrund der Flexibilisierung des Einschulungsalters unter bestimmten Voraussetzungen eine Einschulung auch für Kinder möglich, die erst in einem Jahr regulär schulpflichtig würden.

Weiterführende Schulen

Für den Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schularten erhalten die Kinder ein Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung.

Wenn in der Grundschule die besondere Begabung bereits diagnostiziert wurde, besuchen Kinder in der Regel das Gymnasium oder auch spezielle Hochbegabtenklassen an bayerischen Gymnasien.

Grundsätzlich stehen jedoch auch alle anderen Schularten für den Übertritt zur Verfügung.

Besonders leistungsfähigen Mittelschülerinnen und Mittelschülern steht der vierjährige Bildungsgang „Mittlere-Reife-Zug“ zum mittleren Schulabschluss zur Wahl. Hier wird der Unterrichtsstoff auf erhöhtem Anforderungsniveau mit mittelschulspezifischen Methoden vermittelt.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der M10 mit der Mittleren Reife ist auch der Besuch der Einführungsklasse am Gymnasium möglich.

Weitere Informationen: Mittelschule

Bei der „Bestenförderung“ an den Realschulen besuchen besonders leistungsfähige und begabte Realschülerinnen und Realschüler sogenannte Talentklassen oder Talentgruppen. Nach dem Grundsatz des Enrichment , also der Erweiterung von Kompetenzen und Wissen durch zusätzliche Lernangebote, belegen sie dort in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 ein zusätzliches Profilfach, in dem sie auch eine ergänzende Abschlussprüfung ablegen.

Weitere Informationen zur Bestenförderung an der Realschule finden sie auch auf der Seite des bayerischen Realschulnetzes.

Zusätzliche Lehrangebote für leistungsfähige Gymnasiastinnen und Gymnasiasten bieten die sogenannten Pluskurse an den einzelnen Schulen vor Ort. Sie sind entweder eine sinnvolle Ergänzung zum Lehrplan eines regulären Faches oder ein besonderes Förderangebot aus einem wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Gebiet.

Mit schulübergreifenden Anreicherungsprogrammen eröffnen die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in ihren Bezirken besonders begabten Kindern und Jugendlichen zudem ein über den jeweiligen Lehrplan hinausgehendes, anspruchsvolles Ergänzungsangebot.

Die acht Kompetenzzentren für Begabtenförderung an Gymnasien begleiten Schulen in ihrem Bezirk bei der Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher und unterstützen Lehrkräfte mit entsprechenden Fortbildungen, um deren Diagnosefähigkeit und Förderkompetenzen noch weiter zu stärken.

In den Hochbegabtenklassen an derzeit neun bayerischen Gymnasien werden Schülerinnen und Schüler mit Spitzenbegabungen ergänzend zu dem an der Stundentafel und an den Lehrplänen orientierten Unterricht durch besondere Unterrichts- und Betreuungsangebote in ihrer kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung gefördert.

Innerhalb der sogenannten Individuellen Lernzeitverkürzung können besonders leistungsbereite und motivierte Schülerinnen und Schüler im neunjährigen Gymnasium die Lernzeit bis zum Abitur individuell um ein Jahr verkürzen.

Bei der Begabtenförderung am Gymnasium setzt Bayern zudem auf die Förderangebote an der Schnittstelle zwischen Gymnasium und Universität.

Darüber hinaus stehen am Gymnasium finanzielle, fachliche und persönlichkeitsbildende ausgewählte Programme in Form von Stipendien zur Verfügung.

Für besonders leistungsfähige und motivierte Jugendliche, die bereits über einen mittleren Schulabschluss verfügen und höhere schulische Abschlüsse anstreben, führen drei doppelqualifizierende Angebote, parallel zu einer Berufsausbildung, zu einer Fachhochschulreife:

  • Duale Berufsausbildung und Fachhochschulreife (DBFH)
  • Berufsschule Plus – BS+
  • Berufsausbildung und Fachhochschulreife an den Berufsfachschulen des Gesundheitswesens

Weitere Informationen finden Sie unter Schulartspezifische Angebote zur Begabtenförderung

Besonders befähigte Berufstätige, die mindestens 25 Jahre alt sind, ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben - und mindestens fünf Jahre danach berufstätig waren, haben die Möglichkeit, eine Prüfung für den Hochschulzugang – die Begabtenprüfung – zu absolvieren ( BegPO ).

Individuelle Talente vertiefen

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen in einzelnen Feldern finden in Landes- und Bundeswettbewerben zu ihren spezifischen Interessensgebieten motivierende Herausforderungen. Über die verschiedenen Schülerwettbewerbe informieren Sie sich unter Wettbewerbe.

Die Entwicklungen im Leistungssport stellen immer höhere Anforderungen auch an den Nachwuchsbereich.

Auf der Grundlage von mit dem Olympiastützpunkt Bayern abgestimmten verbandlichen Konzeptionen wurden in Bayern die Schule-Leistungssport-Verbundsysteme etabliert.

Diese wenden sich an Schülerinnen und Schüler, die als herausragende sportliche Talente von den am Projekt beteiligten Sportfachverbänden benannt werden. Sie fördern diese auf der Grundlage einer klaren Aufgabentrennung für die schulische bzw. leistungssportliche Ausbildung.

Hier finden Sie Informationen zu den Partnerschulen des Leistungssports .

Kinder und Jugendliche, die über eine Begabung im musisch-künstlerischen Bereich verfügen, werden an einigen Schularten besonders gefördert oder können an Wettbewerben teilnehmen:

Pilotprojekt Kulturschulen in Bayern

Bayerisches Realschulstreichorchester

Bayernweite Wettbewerbe

Sprachlich begabte Schülerinnen und Schüler können sich für das Kulturfonds-Stipendium „Botschafter Bayerns“ bewerben und erhalten für die Dauer eines Schuljahres ein Teilstipendium.

An neun Gymnasien in Bayern können sprachlich begabte Jugendliche neben der deutschen Allgemeinen Hochschulreife auch das französische Baccalauréat (AbiBac) erwerben. Hierzu erhalten die Schülerinnen und Schüler zusätzlich intensiven französischsprachigen Fachunterricht.

Empfohlene und geförderte Wettbewerbe:

Bundeswettbewerb Fremdsprachen

Jugend debattiert

Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich ermöglichen verschiedene Wettbewerbe sowohl Breiten- als auch Spitzenförderung:

Landeswettbewerb Mathematik

Bundeswettbewerbe Mathematik

Jugend forscht

Häufig sind diese Wettbewerbe für erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit vertiefenden (Ferien-)Seminaren verbunden.

Weitere Angebote für Begabte bilden die aktuell vier bayerischen Schülerforschungszentren in Oberfranken, Erlangen, Würzburg und Berchtesgadener Land. Ausgewählte Schulen in Bayern kooperieren mit einzelnen Lehrstühlen der Universitäten.

Weitere Informationen unter mathematisch-naturwissenschaftliche Begabung.


Ansprechpersonen vor Ort

Anlaufstellen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Bezug auf Besondere Begabungen sind die zuständige Schulpsychologin bzw. der zuständige Schulpsychologe oder die Beratungslehrkraft an der Schule vor Ort. Kontaktdaten sind auf der Homepage der Schule oder dem Aushang am Beratungszimmer zu entnehmen.

Darüber hinaus stehen als Ansprechpersonen für Ratsuchende auch die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Stand: 28. März 2024

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