„Weiterbildung“ wird in Bayern von Maßnahmen der Fortbildung unterschieden: Die beiden Begriffe „Fortbildung“ und „Weiterbildung“ werden deshalb nicht synonym verwendet.
In Abgrenzung zum weiten hochschulrechtlichen Weiterbildungsbegriff versteht man in Bayern unter Weiterbildung in der Lehrerbildung nur die spezifischen Erweiterungen der für die Lehrämter der einzelnen Schularten vorgesehenen Fächerverbindungen, die das Ablegen einer weiteren Staatsprüfung und den Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung zum Ziel haben (vgl. Art. 14 bis 19 BayLBG). Weiterbildung in diesem Sinne erfolgt in einigen ausgewählten Fächern an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen, aber in der Regel an Hochschulen.
Jede Lehramtsbefähigung kann man über die geforderten Fächer und Qualifikationen hinaus „erweitern“, sei es durch das Studium eines weiteren Faches oder durch Qualifikationen in anderen Bereichen. Ein Erweiterungsfach ist sowohl grundständig (begleitend zu Studium und Staatsprüfung, ggf. inklusive Zweiter Staatsprüfung) als auch nachträglich möglich.
Zusätzlich besteht an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen die Möglichkeit der nachträglichen Erweiterung in den Fächern
Beratungslehrkraft,
Deutsch als Zweitsprache,
Politik und Gesellschaft,
Unterrichtsfach Ethik (nicht vertieft) und im Fach Philosophie/Ethik (vertieft) und
Englisch für Naturwissenschaften.
Weiterbildungslehrgänge an der ALP Dillingen sind in der Regel mehrwöchig und erstrecken sich über einen längeren Zeitraum.
Am Ende eines solchen Lehrgangs steht meist die Ablegung der Ersten Staatsprüfung an einer Universität. Weiterbildungslehrgänge sind entweder mit der Übernahme eines Amtes an der Schule verbunden (z. B. Beratungslehrkraft) oder führen zu einer Ausweitung der Qualifikation der beteiligten Lehrkräfte (z. B. Erteilung von Physikunterricht in englischer Sprache).
Stand: 21. Juni 2024