
Tätigkeitsbericht für SchulpsychologInnen und Beratungslehrkräfte
SB München
Letzte Aktualisierung am 27. Juni 2012
Digitaler Tätigkeitsbericht für SchulpsychologInnen und Beratungslehrkräfte
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der digitale Tätigkeitsbericht über das Schuljahr 2010/2011 für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie für Beratungslehrkräfte steht ab sofort zur Verfügung. Bitte aktualisieren Sie auch Ihre persönlichen Daten.
Neue Kolleginnen und Kollegen oder Beratungsfachkräfte, die das System noch nicht genutzt haben, müssen sich zuerst anmelden. Die einmal gespeicherten Daten sind dann jederzeit aufrufbar, der gesamte Bericht kann in formatierter Form auch für den Dienstvorgesetzten ausgedruckt werden.
Bitte geben Sie den Tätigkeitsbericht zuverlässig bis zum 1. Oktober des neuen Schuljahres ab.
Nach der geltenden Rechtsgrundlage "Schulberatung in Bayern"; (dort im Kap. III Zf. 6.2) vom 29. Okt 2001, KMBl. S. 454 gehört der Bericht zu den Dienstpflichten der Beratungsfachkräfte, also der Schulpsychologen/innen und Beratungslehrkräfte.
Dr. Helga Ulbricht
Hinweise zum Berichtswesen der Beratungsfachkräfte, KMS vom 16.10.2009
"Beratungsfachkräfte (Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte) weisen gemäß Nr. 6 der KMBek Nr. VI.9 – 5 S 4305 – 6.40922 vom 23.11.2001 ihre Tätigkeit durch einen Bericht nach. Diese Berichtspflicht wird abschließend durch den vom Staatsministerium genehmigten Online-Fragebogen auf der Seite der Schulberatung erfüllt. Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass es darüber hinaus für die Abgabe eines weiteren Tätigkeitsberichts keine Rechtsgrundlage gibt. Ein weiterer Tätigkeitsbericht wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig und auch aus fachlicher Sicht (u.a. im Blick auf die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB) dem Zweck der Schulberatung nicht zuträglich. ..."
gez. Markus Wenninger
Studiendirektor

