Einführungsklasse
am Gymnasium
Bestimmungen für die Einführungsklassen
Günstiger als der direkte Eintritt in ein Gymnasium (siehe: Der direkte Einstieg in die 10. oder 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums) ist es, eine spezielle Klasse, eine Einführungsklasse (Jahrgangsstufe 10) zu besuchen.
Der erfolgreiche Besuch einer Einführungsklasse (es gibt keine Probezeit, Wiederholung der Einführungsklasse ist nicht möglich) berechtigt den Schüler zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums.
Das Gutachten
Die Eignung wird von der Schule, an der der mittlere Schulabschluss abgelegt wird am Schuljahresende in einem Gutachten ggf. bestätigt. Erfahrungsgemäß liegt eine Eignung bei befriedigenden Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (D, M und E) vor.
Voranmeldung zur Einführungsklasse
Da diese Einführungsklassen nach Bedarf eingerichtet werden, ist eine rechtzeitige Voranmeldung mit einem Formblatt einzureichen. Dieses Formblatt ist ab dem Zwischenzeugnistermin an der Schule, an der der mittlere Schulabschluss erreicht wird oder über die zuständige staatliche Schulberatungsstelle erhältlich.
Das Formblatt der Voranmeldung ist je nach Landkreis bis 1. bzw. 15. März ausgefüllt bei der Schule abzugeben, an der der mittlere Schulabschluss erreicht wird. Nähere Informationen zum Termin finden Sie auf den regionalen Seiten der staatlichen Schulberatungsstellen. Die Anmeldungen werden gesammelt an der staatlichen Schulberatungsstelle des jeweiligen Bezirks weiter bearbeitet.
Nach der Voranmeldung im Frühjahr, die der Planung der einzurichtenden Einführungsklassen dient, ist der Anmeldetermin am Gymnasium Ende Juli. Genaueres wird den Bewerbern über ihre Schulen rechtzeitig bekannt gegeben.
Genau Informationen zu den voraussichtlichen Standorten der Gymnasien mit Einführungsklassen im Schuljahr 2011/12 und dem zeitlichen Ablauf der Voranmeldung und Anmeldung finden sie im Infoblatt zu den Einführungsklassen:
Altersvoraussetzung für den Eintritt in die Einführungsklassen:
Ein Schüler darf am 30.6. im Jahr des Eintritts in die Einführungsklasse in der Regel das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Überschreitungen entscheidet der Schulleiter des aufnehmenden Gymnasiums über die Aufnahme.
Aktuelle Informatione für das Schuljahr 2011/12
Neuerung ab Schuljahr 2009/10
Falls in den Schuljahren bis zum mittleren Schulabschluss keine 2. Fremdsprache erlernt wurde, kann zu Beginn der Einführungsklasse statt Französisch eine 2. Fremdsprache als spätbeginnende Fremdsprache begonnen werden, die bis zum Abitur belegt werden muss. (vgl. KMS vom 10.02.2009, Nr. VI.3 – 5 S 5401.1 – 6.13713)









