Typische Beratungsfälle Gymnasium
Erfolgreichen Mittelschulabschluss (EMAb) als Externer
"ErfolgreichenMittelschulabschluss (EMAb)" als Externer (8. und 9.Jgst.)
Kurzinformation zum Überblick
Während der "Quali" nur in der Mittelschule erworben werden kann, wird der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule auch auf Zeugnissen anderer Schularten, auch des Gymnasiums, bestätigt, wenn bestimmte Noten erreicht werden (Durchschnitt 4,00, höchstens 3 mal Note 5, Genaueres s. M 2) oder eine Berufs- bzw. Berufsfachschule erfolgreich abgeschlossen wurde. Außerdem kann in einer sog. „externen" Prüfung auch während des Jahres der EMAb an der Mittelschule erreicht werden. Dies ist wichtig, wenn z.B. im 10. Schulbesuchsjahr und geringen Vorrückungsaussichten aus der 9. Jgst. heraus im März eine Anmeldung an einer Berufsfachschule erfolgt.
Schulrechtliche Situation
Bei Zuerkennung am Gymnasium vermerkt das Direktorat (nach § 52 VSO) auf Antrag im Zeugnis: "Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Mittelschulabschlusses ein." wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern, die sowohl an der Mittelschule als auch am Gymnasium in der 9. Jahrgangstufe unterrichtet werden, mindestens 4,00 und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. Vorrückungsfächer der 9. Jgst. Mittelschule, die auch das Gymnasium - je nach Ausbildungsrichtung - in den 9. Klassen lehrt sind: Religion, Deutsch, Mathematik, Physik/ Chemie (Chemie nur am MNG und SWG: dort Mittelwert), Biologie, Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde (nur SWG), (die Note GSE ist der Mittelwert aus Geschichte, Erdkunde und ggf. Sozialkunde), Musik und zwei der Wahlpflichtfächer Englisch, Kunsterziehung oder Hauswirtschaft (nur SWG).
Diese Regelung gilt seit 1996/97. Entfallen ist mit der Änderung der MSO die Möglichkeit, Schülern weiterführender Schulen in der 8. Klasse, die aber 9 Schulbesuchsjahre nachweisen konnten, ebenfalls den erfolgreichen Mittelschulabschluss zu bestätigen. Möglich für solche Schüler ist aber die Teilnahme als Schulfremde („Externe") an einer oft noch unbekannten Prüfung zum EMAb (nach § 53 VSO) auch während des Jahres an der Mittelschule. Die Prüfung findet in den Fächer Deutsch und Mathematik sowie drei weiteren Fächern (z.B. Englisch, Geschichte, Biologie) statt. Die oben genauer beschriebene Bestehensgrenze von 4,00 gilt auch für diese Prüfung. Meldung dazu an der Sprengelschule mit einer 9. Mittelschulklasse, welche die Aufgaben erstellt und nähere Auskünfte dazu erteilt (Beratungslehrkraft oder Rektor).Der EMAb wird auch durch den erfolgreichen Besuch einer Berufsschule (begleitend zur betrieblichen Berufsausbildung) oder einer mindestens zweijährigen beruflichen Vollzeitschule (z.B. für Hauswirtschaft, Kinder- oder Sozialpflege) erreicht [§ 52(1) MSO].
Verlaufserfahrungen
207 Gymnasiasten (0,6%) schieden 1999 ohne den "EMAb", d.h. nur mit erfüllter Vollzeitschulpflicht, vor der 10. Jahrgangsstufe ins Berufsleben aus.
Schulpädagogische Hinweise
Mit dem EMAb kann der Gymnasiast die allgemeinbildenden Schulen verlassen. Dieser Weg wird beschritten werden, wenn das Interesse an einer praktischen Berufstätigkeit den Wunsch zum Verbleib am Gymnasium deutlich übertrifft. Das oft "schönere" Zeugnis des erfolgreichen Mittelschulabschlusses (über die jederzeit an der Mittelschule auf Antrag anzuberaumende "Externenprüfung") könnte die Chancen, eine Lehrstelle oder einen Platz in einer Berufsfachschule zu bekommen, erheblich verbessern.
Buchbeitrag dazu auch im Handbuch der Schulberatung, Olzog-Verlag
Autor:
Thomas Hackl
zentrale Beratungslehrkraft für Gymnasien an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West










