Berufliche Oberschule: Berufsoberschule
Übersicht
Berufsoberschule (BOS) in Bayern
Die Schularten Fachoberschule (FOS) und Berufsoberschule (BOS) werden in Bayern (ab Schuljahr 2008/09) unter dem Begriff "Berufliche Oberschule Bayern" (BOB) zusammengefasst.
Informationsplattform der Beruflichen Oberschule Bayern:
www.berufliche-oberschule.bayern.de
Die Berufsoberschule führt in einem Schuljahr zum Fachabitur (Fachhochschulreife), in zwei Schuljahren zum Abitur (fachgebundene oder - beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache - allgemeine Hochschulreife).
Der Besuch der BOS ist auch berufsbegleitend mit Abendunterricht in Teilzeitform möglich.
Aufnahmebedingungen: Mittlerer Schulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 5-jährige Berufserfahrung und das Erfüllen der Eignungsvoraussetzungen.
Abschlüsse: Abitur (fachgebundene oder - beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache – allgemeine Hochschulreife
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der Berufsoberschule und im Schulversuch FOS 13
Übersicht über die im Vollzug von § 53 FOBOSO anerkannten Möglichkeiten, die notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache nachzuweisen (KMS .7-5 S 9611-7-7.50316 vom 19.10.2005); hier der Text zum Download:
Grafik: Berufliche Schulen in Bayern
Virtuelle Berufsoberschule (VIBOS) in Bayern
Die "Virtuelle Berufsoberschule Bayern" bietet ein Bildungskonzept, das unter Einsatz neuer Informationstechnologien den Weg zu einer Höherqualifizierung:
- Fachabitur (Fachhochschulreife)
- Abitur (fachgebundene, allgemeine Hochschulreife) ermöglicht.
Der Teilnehmer kann
- Wissen selbstständig und flexibel aufbauen oder vertiefen,
- seinen Lernerfolg permanent überprüfen
- seine Leistungen mit den Mitbewerbern vergleichen,
- mit Dozenten und Anwendern kommunizieren.
Ein wichtiger Vorteil liegt in der freien Bestimmung von Ort, Zeit und Lernrhythmus.
Diese Form des Unterrichts ist besonders geeignet für
- Berufstätige,
- Frauen in der Familienphase,
- Behinderte,
- Wehr- und Zivildienstleistende,
die aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, in anderer Form qualifizierte Bildungsabschlüsse zu erwerben, versäumte Bildungswünsche nachzuholen oder für Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung bestehende Wissenslücken schließen.
Weitere Informationen finden Sie unter









