Nachteilsausgleich
Übersicht
Handbuch: INDIVIDUELLE UNTERSTÜTZUNG - NACHTEILSAUSGLEICH - NOTENSCHUTZ
Nachteilsausgleich
Übersicht und Definition
Nachteilsausgleich ist ein Verfahren um Teilleistungstörungen bei Schülerinnen und Schülern auszugleichen. Damit soll Schülerinnen und Schülern, die eine Behinderung oder ein klinisch beschriebenes und gutachterlich festgestelltes Erscheinungsbild bestimmter Teilleistungsstörungen nachweisen, ein ihren Fähigkeiten angemessener Weg durch das bayerische Schulsystem zu ermöglicht werden.
Der Nachteilsausgleich besteht entweder in einer Verlängerung der Arbeitszeit bei der Leistungserhebungen und/ oder in einer veränderten Gewichtung der erreichten Noten und/ oder im zur Verfügung stellen von technischen Hilfsmitteln. Den Umfang und die konkrete Ausgestaltung des Nachteilsausgleiches schlägt aufgrund eines Gutachtens eines niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychologen der zuständige Schulpsychologe (an der Schule oder an der staatlichen Schulberatungsstelle) vor.
Die Regelungen zum Thema Nachteilsausgleich finden sich in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO)
Dyskalkulie:
Für die Dyskalkulie gibt es keine Regelungen für einen Nachteilsausgleich analog den Bestimmungen für die Lese- und Rechtschreibschwäche.
Schwerbehinderung und Arbeit
Das Integrationsamt Bayern
Das Integrationsamt Bayern fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Integrationsamt bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Arbeit.










