Nachteilsausgleich
Übersicht
Nachteilsausgleich
Übersicht und Definition
Nachteilsausgleich ist ein Verfahren um Teilleistungstörungen bei Schülerinnen und Schülern auszugleichen. Damit soll Schülerinnen und Schülern, die eine Behinderung oder ein klinisch beschriebenes und gutachterlich festgestelltes Erscheinungsbild bestimmter Teilleistungsstörungen nachweisen, ein ihren Fähigkeiten angemessener Weg durch das bayerische Schulsystem zu ermöglicht werden.
Der Nachteilsausgleich besteht entweder in einer Verlängerung der Arbeitszeit bei der Leistungserhebungen und/ oder in einer veränderten Gewichtung der erreichten Noten und/ oder im zur Verfügung stellen von technischen Hilfsmitteln. Den Umfang und die konkrete Ausgestaltung des Nachteilsausgleiches schlägt aufgrund eines Gutachtens eines niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychologen der zuständige Schulpsychologe (an der Schule oder an der staatlichen Schulberatungsstelle) vor.
Allgemein lassen sich die Regeln für den Nachteilsausgleich aus den Bestimmungen für die Lese- und Rechtschreibschwäche bzw. die Legasthenie analog für andere Bereiche ableiten.
Informationen zum Thema Nachteilsausgleich für hörgeschädigte Schüler
Informationen zum Thema Nachteilsausgleich für Schüler an Förderschulen
Informationen zum Thema Nachteilsausgleich für hörgeschädigte, körperbehinderte und sehgeschädigte Schüler
Dyskalkulie:
Für die Dyskalkulie gibt es keine Regelungen für einen Nachteilsausgleich analog den Bestimmungen für die Lese- und Rechtschreibschwäche.
Schwerbehinderung und Arbeit
Das Integrationsamt Bayern
Das Integrationsamt Bayern fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Integrationsamt bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Arbeit.









