KMBek und Allgemeine Hinweise
Überblick der KMBek vom 16. Nov. 1999
Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) - Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie)
Mit den Förderrichtlinien werden Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie bzw. Lese- und Rechtschreibschwäche in ihrem schulischen Vorwärtskommen deutlich besser gefördert. Als wesentliche Konsequenz für die schulische Förderung ergibt sich daraus, dass schulische Probleme dieser Kinder nicht als Folgen mangelnden Fleißes oder minderer Begabung anzusehen sind.
Nach Feststellung von Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) oder einer Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie) bietet die Schule Förderung und Unterstützung; die einzelnen Maßnahmen legt die Schule auf Vorschlag des zuständigen Schulpsychologen fest.
Chronologische Auflistung der Schreiben des Ministeriums zum Thema "Legasthenie und LRS"
Link zur chronologischen Übersicht
Kompletter Text der KMBek vom 16. Nov. 1999, (geändert am 11. Aug. 2000)
"Besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens"
Vollständiger Text der KMBek vom 16.11.99
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