
Inklusion
Schüler mit Behinderung
Inklusion und Schulberatung
In Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland als Vertragsstaat zur Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung (oder sonderpädagogischem Förderbedarf) in Grundschulen und weiterführenden Schulen verpflichtet. Das findet seine Entsprechung in einer Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes vom 20.07.2011 (vgl. Amtsblatt Nr. 18 vom 27.09.2011).
Demnach ist inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen (vgl. BayEUG Art. 2 Abs. 2). Erziehungsberechtigte eines Kindes mit festgestelltem oder vermutetem Förderbedarf sollen sich bei Fragen zur Inklusion laut BayEUG Art. 41 Abs. 3 an schulische Beratungsstellen wenden.
Das sind die Lehrkräfte der Regel- und der Förderschulen (insbesondere im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst), Beratungslehrkräfte und die staatlichen Schulpsychologen an den Schulen sowie die an den staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern tätigen Beratungsfachkräfte.
Das Angebot der neun staatlichen Schulberatungsstellen richtet sich an Schüler, Eltern und Lehrer aller Schularten im jeweiligen Regierungsbezirk bzw. Zuständigkeitsbereich. Es bezieht sich auf folgende Schwerpunkte:
- Information der inner- und außerschulischen Öffentlichkeit sowie von Betroffenen
- Beratung und gegebenenfalls ergänzende prozessorientierte Diagnostik bei Einschulungs- und Schullaufbahnfragen
- Beratung und Unterstützung von Schulen und Eltern im Hinblick auf inklusive Beschulung
- Fortbildungen für Lehrer, Beratungslehrer und Schulpsychologen
- Moderation bei Konflikten zwischen Eltern und Schule
- Begleitung von Schulen und Lehrern durch Supervision und Coaching
- Zusammenarbeit mit pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachdiensten.
Jede Schulberatungsstelle benennt auf ihrer Website einen Ansprechpartner für Inklusion. Damit soll ratsuchenden Eltern und Lehrern die rasche Kontaktaufnahme erleichtert werden.
Erste Regelschulen mit dem Profil Inklusion in Bayern bekannt gegeben
Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle hat die ersten 41 Schulen mit dem Profil "Inklusion" bekannt gegeben. "Diese Schulen sind Regelschulen, die sich besonders der Inklusion von Menschen mit Behinderung verpflichten und zu Motoren für ein neues Miteinander von jungen Menschen mit und ohne Behinderung werden sollen", betonte der Minister.
Diese Schulen können endgültig das Profil tragen, wenn der Bayerische Landtag die schulrechtlichen Entscheidungen getroffen hat.
(Stand August 2011)
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Wenn die allgemeine Schule sich nicht mehr in der Lage sieht, den/die Schüler/-in ohne zusätzliche Hilfe angemessen fördern zu können, sollte überprüft werden, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
Informationen des Ministeriums zu Thema Inklusion
Ansprechpartner der regionalen Staatlichen Schulberatungsstellen
- Mittelfranken
- München
- Niederbayern
- Oberbayern Ost
- Oberbayern West
- Oberfranken
- Oberpfalz
- Schwaben
- Unterfranken
Hilfreiche und weiterführende Links zum Thema Inklusion
BERATUNG aktuell
Hier finden Sie weiterführende Texte zum Thema Unterstützung und Hilfe für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen. Die Texte stammen aus dem Regierungsbezirk Niederbayern.
Besonders hinzuweisen ist auf die Schriftenreihe: "BERATUNG aktuell"