Suchtberatung für Lehrkräfte und Angestellte an bayerischen Schulen
Doris Jung, OStRin und zertifizierte Suchthelferin für alle Schularten
Information über Beratungsangebot
Grundsatz ist das Prinzip der Vertraulichkeit und Kostenfreiheit.
Anfragen sind auf dem Dienstweg oder direkt möglich.
Basis der Beratung ist, unter Wahrung der Vertraulichkeit, die Kooperation mit den medizinischen und psychosozialen Einrichtungen und Selbsthilfegruppen, der Schwerbehindertenvertretung und der Personalvertretung.
Ausgangslage der Beratungsarbeit ist der individuelle Hilfsbedarf unter Berücksichtigung der Möglichkeiten im System Schule. Die Suchtkranken, Suchtgefährdeten leiden häufig bereits unter erkennbaren gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen. Ebenso oft weisen alle im Beratungsprozess Involvierten eine lange Leidenszeit im Umgang mit der Problematik auf. Deshalb ist Frühintervention und konsequentes Handeln anzuraten.
Suchtabhängigkeit kann Abhängigkeit von Substanzen (z.B. Alkohol, Amphetaminen, Cannabis, Medikamenten, Nikotin) bedeuten, wie auch von Verhaltensweisen (z.B. Arbeitssucht, Spielsucht).
Im Verlauf einer Suchterkrankung ist oftmals auch die psychische Gesundheit bedroht. Erkrankungen wie Burnout, Depression, Persönlichkeitsstörungen und Suizidgefährdung können als Begleitproblematik auftreten und sind mit zu würdigen.
Die Suchtberatung bietet:
1. Beratung von suchtabhängigen Lehrkräften und Angestellten aller Schularten:
Information zur Thematik Sucht, Information zu Therapieangeboten, Begleitung während des Therapieprozesses und Teilhabe an der Nachsorge, Kontakt zu Angehörigen bzw. persönlichem Umfeld (falls gewünscht)
2. Beratung von Schulleitungen und Schulaufsicht bzgl. des Umgangs mit Suchtabhängigen:
Informationen zum Thema Sucht und ihren Erscheinungsformen, Information zum Umgang mit Anhängigen und ihren Verhaltensweisen, Fragen des Dienstrechts (z.B. Einsatz des 5-Stufen-Plans), Modalitäten der Amtsärztlichen Begutachtung, Möglichkeiten der Wiedereingliederung
3. Beratung von Schule und Lehrer:
Angebote der SchiLF (z.B. Prävention im Blick auf Co-Anhängigkeit) und Rückführung der Beratungserfahrung
4. Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Beratungseinrichtungen, Kliniken und Ämtern, z.B. Personalrat, Elternbeirat, Beihilfe, Suchtberatungsstellen
Persönliche Erreichbarkeit
Für Notfälle und dringende Anfragen bin ich jederzeit erreichbar, auch in den Ferien.
Handy: 0174 623 62 18
Dienstanschrift:
Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken
Glockenhofstraße 51
90478 Nürnberg
Tel.: 0911 58676-19
Fax: 0911 58676-30
E-mail: jung@ schulberatung-mittelfranken.de
Sprechzeit im Schuljahr 2010/2011: Dienstag, 9-11 Uhr









