Beratung von Schule und Lehrkräften
- eine Aufgabe der Schulberatung
In der Beratung von Schule und Lehrkräften
sollen die in der Schulberatung gewonnenen Erkenntnisse und bewährten Methoden
- für den Unterricht,
- für die erzieherische Wirksamkeit der Schulen und
- für die Weiterentwicklung der Schulen und des Schulsystems
nutzbar gemacht werden.
Die Schulberatung kann
ihren Aufgabenschwerpunkten gemäß - die Eltern insbesondere in Elternversammlungen informieren; damit unterstützt sie auch den Elternbeirat.
Die staatliche Schulberatung in Bayern bietet Schülern, Eltern und Lehrern qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen:
Die Beratungslehrkraft
- kann bei schwierigen schullaufbahnrelevanten Entscheidungen und bei der Verhängung schwer wiegender Ordnungsmaßnahmen in der Regel hinzugezogen werden,
- unterstützt Schulleitung und Lehrkräfte, vor allem in den Klassen und Stufen, in denen die Schüler besonderer Beratung und Information bedürfen und
- bietet in geigneten Fällen Beratung in der Gruppe wie auch Gruppenarbeit an.
Der Schulpsychologe/ die Schulpsychologin
- wirkt mit bei Elternversammlungen zu pädagogisch-psychologischen Themen und
- kann Aufgaben praxisbegleitender psychologischer Beratung von Lehrkräften und Schulen übernehmen: Z. B. Supervision, kollegiale Fallbesprechungen, pädagogische Gesprächskreise (bei jeweils entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung).










